Gesamtkosten erfassen
Ausgangspunkt sind Kaufpreis und jene Erwerbsnebenkosten, die der steuerlichen Bemessungsgrundlage zugeordnet werden können.
Bei vermieteten Immobilien wird grundsätzlich der abnutzbare Gebäudeanteil abgeschrieben, nicht der Grund und Boden. Deshalb entscheidet eine nachvollziehbare Kaufpreisaufteilung über die Bemessungsgrundlage der AfA.
Arbeitsstruktur
Die Vorlage hilft dir nicht nur beim Ausfüllen. Sie zeigt auch, welche Informationen danach in deine Immobilienverwaltung gehören.
Ausgangspunkt sind Kaufpreis und jene Erwerbsnebenkosten, die der steuerlichen Bemessungsgrundlage zugeordnet werden können.
Nur der Gebäudeanteil ist abnutzbar. Nutze eine sachgerechte Aufteilung und dokumentiere Annahmen sowie Quellen.
Der lineare Satz richtet sich bei Gebäuden unter anderem nach Art und Fertigstellungszeitpunkt; Sonderfälle müssen gesondert geprüft werden.
Ratgeber
Vereinfacht gilt: jährliche lineare AfA = AfA-Bemessungsgrundlage × AfA-Satz. Die Bemessungsgrundlage besteht aus dem auf das Gebäude entfallenden Teil der berücksichtigungsfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Der Bodenanteil bleibt außen vor.
Beispiel: Entfallen von einer Bemessungsgrundlage 240.000 Euro auf das Gebäude und beträgt der anzuwendende lineare Satz 2 Prozent, ergibt sich eine jährliche AfA von 4.800 Euro. Ob genau dieser Satz passt, hängt vom gesetzlichen Tatbestand und insbesondere vom Fertigstellungszeitpunkt ab.
Das Bundesfinanzministerium stellt eine Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung bereit. Sie kann eine sachgerechte Herleitung unterstützen, ersetzt aber nicht die Prüfung des Einzelfalls, etwa bei besonderen Grundstücken, Sanierungen oder abweichenden vertraglichen Aufteilungen.
AfA, Kaufpreisaufteilung und abzugsfähige Nebenkosten sind steuerliche Themen. Nutze die Rechnung als Vorbereitung und kläre strittige Zuordnungen mit fachkundiger Steuerberatung.
Checkliste
PDF-Vorlage
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Fehler vermeiden
Vor Veröffentlichung, Versand oder Ablage bewusst prüfen und beim passenden Objekt dokumentieren.
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FAQ
Multipliziere die AfA-Bemessungsgrundlage des Gebäudes mit dem anwendbaren AfA-Satz. Grund und Boden werden nicht abgeschrieben.
Kaufpreis und relevante Nebenkosten werden sachgerecht auf Grund und Boden sowie Gebäude aufgeteilt. Das BMF bietet dafür eine offizielle Arbeitshilfe.
§ 7 EStG unterscheidet nach dem gesetzlichen Tatbestand und Fertigstellungszeitpunkt. Für viele Wohngebäude kommen 2, 2,5 oder 3 Prozent in Betracht; der Einzelfall muss geprüft werden.
Soweit sie Anschaffungsnebenkosten des Gebäudes sind, können sie dessen Bemessungsgrundlage erhöhen. Die Aufteilung auf Boden und Gebäude ist dabei ebenfalls zu beachten.
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